Verwaltungsgerichtshof (VwGH)

Rechtssatz für 2003/15/0124

Entscheidungsart

Erkenntnis

Dokumenttyp

Rechtssatz

Rechtssatznummer

3

Geschäftszahl

2003/15/0124

Entscheidungsdatum

21.04.2005

Index

33 Bewertungsrecht

Rechtssatz

Ein aus objektiven Umständen sich ergebender Wahrscheinlichkeitsschluss für eine Verbauung in absehbarer Zeit ist insbesondere bei einer Flächenwidmung als Bauland, bei einer Aufschließung durch Strom, Wasser und Kanal führende öffentliche Straßen und auf Grund der baulichen Entwicklung angrenzender Grundstücke gerechtfertigt.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2005:2003150124.X03

Im RIS seit

08.06.2005

Dokumentnummer

JWR_2003150124_20050421X03