Begleitende Dokumente
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Hauptdokument
Entscheidungsart
Erkenntnis
Dokumenttyp
Rechtssatz
Sammlungsnummer
VwSlg 16404 A/2004
Rechtssatznummer
5
Geschäftszahl
2003/07/0145
Entscheidungsdatum
08.07.2004
Index
L66504 Flurverfassung Zusammenlegung landw Grundstücke
Flurbereinigung Oberösterreich
80/06 Bodenreform
Norm
FlVfGG §1;
FlVfGG §49;
FlVfGG §50;
FlVfLG OÖ 1979 §1 Abs1 idF 2001/086;
FlVfLG OÖ 1979 §28;
FlVfLG OÖ 1979 §29;
FlVfLG OÖ 1979 §30;
Rechtssatz
Ein amtswegiges Zusammenlegungs/ Flurbereinigungsverfahren kann den in der demonstrativen Aufzählung des § 1 Abs. 1 OÖ FlVfLG 1979 genannten Mangel der "unzureichenden Betriebsgröße", dem typischerweise nur durch eine Vermehrung der Grundflächen abgeholfen werden kann, in der Regel nicht mildern oder beseitigen; der Agrarbehörde ist es ja kaum möglich, eine Vermehrung der Grundflächen und damit eine Vergrößerung der Betriebe von Amts wegen herbei zu führen.Ein amtswegiges Zusammenlegungs/ Flurbereinigungsverfahren kann den in der demonstrativen Aufzählung des Paragraph eins, Absatz eins, OÖ FlVfLG 1979 genannten Mangel der "unzureichenden Betriebsgröße", dem typischerweise nur durch eine Vermehrung der Grundflächen abgeholfen werden kann, in der Regel nicht mildern oder beseitigen; der Agrarbehörde ist es ja kaum möglich, eine Vermehrung der Grundflächen und damit eine Vergrößerung der Betriebe von Amts wegen herbei zu führen.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2004:2003070145.X05
Im RIS seit
02.08.2004
Zuletzt aktualisiert am
07.10.2008
Dokumentnummer
JWR_2003070145_20040708X05