Verwaltungsgerichtshof
08.07.2004
2003/07/0145
Ein amtswegiges Zusammenlegungs/ Flurbereinigungsverfahren kann den in der demonstrativen Aufzählung des Paragraph eins, Absatz eins, OÖ FlVfLG 1979 genannten Mangel der "unzureichenden Betriebsgröße", dem typischerweise nur durch eine Vermehrung der Grundflächen abgeholfen werden kann, in der Regel nicht mildern oder beseitigen; der Agrarbehörde ist es ja kaum möglich, eine Vermehrung der Grundflächen und damit eine Vergrößerung der Betriebe von Amts wegen herbei zu führen.