Ein "Behandeln" iSd § 73 Abs 1 Z 1 und des § 15 Abs 3 AWG 2002 liegt nur vor, wenn eine Maßnahme die Kriterien eines Verwertungs- oder Beseitigungsverfahrens entsprechend dem Anh 2 zum AWG 2002 erfüllt.Ein "Behandeln" iSd Paragraph 73, Absatz eins, Ziffer eins und des Paragraph 15, Absatz 3, AWG 2002 liegt nur vor, wenn eine Maßnahme die Kriterien eines Verwertungs- oder Beseitigungsverfahrens entsprechend dem Anh 2 zum AWG 2002 erfüllt.