Begleitende Dokumente
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Hauptdokument
Entscheidungsart
Erkenntnis
Dokumenttyp
Rechtssatz
Sammlungsnummer
VwSlg 16798 A/2005
Rechtssatznummer
5
Geschäftszahl
2003/07/0120
Entscheidungsdatum
22.12.2005
Index
L61303 Kulturpflanzenschutz Pflanzenschutz Mindestpflanzabstände
Niederösterreich
Norm
Kulturpflanzen Mindestpflanzabstände NÖ 1973 §1 Abs1;
Rechtssatz
§ 1 NÖ Landesgesetz über die Mindestabstände für Kulturpflanzen stellt bei der Einstufung eines Grundstücks als landwirtschaftlich genutzt auf etwas Faktisches, nämlich auf die entsprechende Beschaffenheit oder die Art der tatsächlichen Verwendung ab. Es ist daher ohne Belang, welche Widmung auf Grund des Flächenwidmungsplanes für ein derartiges landwirtschaftlich genutztes Grundstück vorliegt.Paragraph eins, NÖ Landesgesetz über die Mindestabstände für Kulturpflanzen stellt bei der Einstufung eines Grundstücks als landwirtschaftlich genutzt auf etwas Faktisches, nämlich auf die entsprechende Beschaffenheit oder die Art der tatsächlichen Verwendung ab. Es ist daher ohne Belang, welche Widmung auf Grund des Flächenwidmungsplanes für ein derartiges landwirtschaftlich genutztes Grundstück vorliegt.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2005:2003070120.X05
Im RIS seit
26.01.2006
Zuletzt aktualisiert am
07.10.2008
Dokumentnummer
JWR_2003070120_20051222X05