Verwaltungsgerichtshof (VwGH)

Rechtssatz für 2002/16/0246

Entscheidungsart

Erkenntnis

Dokumenttyp

Rechtssatz

Sammlungsnummer

VwSlg 7882 F/2003

Rechtssatznummer

1

Geschäftszahl

2002/16/0246

Entscheidungsdatum

04.12.2003

Index

32/06 Verkehrsteuern
33 Bewertungsrecht

Rechtssatz

Die für eine gemischte Schenkung erforderliche Feststellung, ob und in welchem Ausmaß ein offenbares Missverhältnis von Leistung und Gegenleistung vorliegt, ist nach ständiger Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes nicht auf Grund der steuerlichen Vorschriften des Bewertungsgesetzes, also der Einheitswerte nach diesem Gesetz, sondern auf Grund eines Vergleichs der Verkehrswerte zu treffen, weil die Steuer von Schenkungen auf dem Grundsatz der objektiven Bereicherung einer Person beruht und weil sich eine solche Bereicherung grundsätzlich nicht aus den steuerlichen Bewertungsvorschriften, die nur der Ermittlung einheitlicher Durchschnittswerte dienen sollen, ergeben kann (Hinweis E 16. November 1995, 93/16/0051; E 27. Mai 1999, 96/16/0038).

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2003:2002160246.X01

Im RIS seit

22.01.2004

Zuletzt aktualisiert am

16.05.2013

Dokumentnummer

JWR_2002160246_20031204X01