Begleitende Dokumente
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Hauptdokument
Entscheidungsart
Erkenntnis
Rechtssatznummer
3
Geschäftszahl
2002/16/0152
Entscheidungsdatum
18.06.2002
Index
27/03 Gerichtsgebühren Justizverwaltungsgebühren
Rechtssatz
Es kommt nur darauf an, welche Grundbuchseintragung beantragt und vollzogen wurde, nicht aber darauf, ob die Antragstellung allenfalls irrtümlich erfolgte oder ob die Bewilligung hätte versagt werden müssen.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2002:2002160152.X03
Im RIS seit
18.10.2002
Zuletzt aktualisiert am
02.04.2014
Dokumentnummer
JWR_2002160152_20020618X03