Aus dem Wortlaut des § 23 Abs. 5 lit. f Stmk. ROG 1974 ergibt sich zunächst, dass Dorfgebiete für Bauten land- und forstwirtschaftlicher Betriebe in verdichteter Anordnung bestimmt sind - also, ohne dass grundsätzlich "rundherum" gleichsam eine Bauverbotszone vorzusehen wäre. Daraus ergibt sich, dass in Hinblick auf jene außerhalb dieses Widmungsgebietes errichteten, jedoch in unmittelbarer Nachbarschaft gelegenen Wohngebäude die von flächenwidmungskonformen Bauten land- und forstwirtschaftlicher Betriebe ausgehenden Immissionen - grundsätzlich - hinzunehmen sind. Das gilt aber nicht uneingeschränkt, sondern gemäß § 13 Abs. 12 Stmk. BauG nur insoweit, als der Verwendungszweck dieser Bauten nicht eine das ortsübliche Ausmaß übersteigende Belästigung oder eine Gefährdung erwarten lässt.Aus dem Wortlaut des Paragraph 23, Absatz 5, Litera f, Stmk. ROG 1974 ergibt sich zunächst, dass Dorfgebiete für Bauten land- und forstwirtschaftlicher Betriebe in verdichteter Anordnung bestimmt sind - also, ohne dass grundsätzlich "rundherum" gleichsam eine Bauverbotszone vorzusehen wäre. Daraus ergibt sich, dass in Hinblick auf jene außerhalb dieses Widmungsgebietes errichteten, jedoch in unmittelbarer Nachbarschaft gelegenen Wohngebäude die von flächenwidmungskonformen Bauten land- und forstwirtschaftlicher Betriebe ausgehenden Immissionen - grundsätzlich - hinzunehmen sind. Das gilt aber nicht uneingeschränkt, sondern gemäß Paragraph 13, Absatz 12, Stmk. BauG nur insoweit, als der Verwendungszweck dieser Bauten nicht eine das ortsübliche Ausmaß übersteigende Belästigung oder eine Gefährdung erwarten lässt.