Begleitende Dokumente
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Hauptdokument
Entscheidungsart
Erkenntnis
Dokumenttyp
Rechtssatz
Sammlungsnummer
VwSlg 16335 A/2004
Rechtssatznummer
45
Geschäftszahl
2001/10/0156
Entscheidungsdatum
16.04.2004
Index
L37153 Anliegerbeitrag Aufschließungsbeitrag Interessentenbeitrag
Niederösterreich
L55003 Baumschutz Landschaftsschutz Naturschutz Niederösterreich
L55053 Nationalpark Biosphärenpark Niederösterreich
L82003 Bauordnung Niederösterreich
Norm
BauO NÖ 1996 §4 Z3;
NatSchG NÖ 2000 §7 Abs1 Z1;
Beachte
Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung
verbunden):
2002/10/0212
2001/10/0081
Rechtssatz
Ein "Bauwerk" im Sinne der maßgebenden Begriffbildung liegt jedenfalls dann vor, wenn in einen Tunnel Anlagen eingebracht und mit diesem zu einer als einheitliches Objekt anzusehenden Anlage "kraftschlüssig" zusammengefügt werden, und gesagt werden kann, es sei für die Herstellung des so entstehenden Objektes ein wesentliches Maß an bautechnischen Kenntnissen erforderlich.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2004:2001100156.X45
Im RIS seit
03.05.2004
Zuletzt aktualisiert am
23.01.2017
Dokumentnummer
JWR_2001100156_20040416X45