Verwaltungsgerichtshof (VwGH)

Rechtssatz für 2001/10/0156

Entscheidungsart

Erkenntnis

Dokumenttyp

Rechtssatz

Sammlungsnummer

VwSlg 16335 A/2004

Rechtssatznummer

45

Geschäftszahl

2001/10/0156

Entscheidungsdatum

16.04.2004

Index

L37153 Anliegerbeitrag Aufschließungsbeitrag Interessentenbeitrag
Niederösterreich
L55003 Baumschutz Landschaftsschutz Naturschutz Niederösterreich
L55053 Nationalpark Biosphärenpark Niederösterreich
L82003 Bauordnung Niederösterreich

Norm

BauO NÖ 1996 §4 Z3;
NatSchG NÖ 2000 §7 Abs1 Z1;

Beachte

Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung verbunden): 2002/10/0212 2001/10/0081

Rechtssatz

Ein "Bauwerk" im Sinne der maßgebenden Begriffbildung liegt jedenfalls dann vor, wenn in einen Tunnel Anlagen eingebracht und mit diesem zu einer als einheitliches Objekt anzusehenden Anlage "kraftschlüssig" zusammengefügt werden, und gesagt werden kann, es sei für die Herstellung des so entstehenden Objektes ein wesentliches Maß an bautechnischen Kenntnissen erforderlich.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2004:2001100156.X45

Im RIS seit

03.05.2004

Zuletzt aktualisiert am

23.01.2017

Dokumentnummer

JWR_2001100156_20040416X45