Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

16.04.2004

Geschäftszahl

2001/10/0156

Rechtssatz

Ein "Bauwerk" im Sinne der maßgebenden Begriffbildung liegt jedenfalls dann vor, wenn in einen Tunnel Anlagen eingebracht und mit diesem zu einer als einheitliches Objekt anzusehenden Anlage "kraftschlüssig" zusammengefügt werden, und gesagt werden kann, es sei für die Herstellung des so entstehenden Objektes ein wesentliches Maß an bautechnischen Kenntnissen erforderlich.

Beachte

Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung

verbunden):

2002/10/0212

2001/10/0081