Verwaltungsgerichtshof
16.04.2004
2001/10/0156
Ein "Bauwerk" im Sinne der maßgebenden Begriffbildung liegt jedenfalls dann vor, wenn in einen Tunnel Anlagen eingebracht und mit diesem zu einer als einheitliches Objekt anzusehenden Anlage "kraftschlüssig" zusammengefügt werden, und gesagt werden kann, es sei für die Herstellung des so entstehenden Objektes ein wesentliches Maß an bautechnischen Kenntnissen erforderlich.
Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung
verbunden):
2002/10/0212
2001/10/0081