Verwaltungsgerichtshof (VwGH)

Rechtssatz für 2001/10/0156

Entscheidungsart

Erkenntnis

Dokumenttyp

Rechtssatz

Sammlungsnummer

VwSlg 16335 A/2004

Rechtssatznummer

40

Geschäftszahl

2001/10/0156

Entscheidungsdatum

16.04.2004

Index

E000 EU- Recht allgemein
E1E
E3L E15102050
E6J
59/04 EU - EWR

Norm

11997E030 EG Art30;
11997E174 EG Art174 Abs2;
31990L0220 Freisetzung-RL GVO;
61999CJ0006 Greenpeace Biotechnologie Genmais VORAB;
EURallg;

Beachte

Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung verbunden): 2002/10/0212 2001/10/0081

Rechtssatz

Die auf dem "Vorsorgeprinzip" beruhende Erlassung beschränkender Maßnahmen setzt den hinreichenden Nachweis einer Gefahr für ein geschütztes Gut auf der Grundlage der letzten wissenschaftlichen Informationen, das sind die "zuverlässigsten wissenschaftlichen Daten, die zur Verfügung stehen, und die neuesten Ergebnisse der internationalen wissenschaftlichen Forschung", voraus; rein hypothetische Erwägungen genügen nicht. Mit ihren Aussagen zum "Vorsorgeprinzip" hat sich die Rechtsprechung des EuGH durchwegs auf mit wissenschaftlichen Methoden ermittelte Daten betreffend Risken für Gesundheit und Umwelt, die mit bestimmten Technologien, Methoden oder Rezepturen im Allgemeinen verbunden sein könnten, bezogen vergleiche zB auch das zur RL 90/220 EWG des Rates vom 23. April 1990 über die absichtliche Freisetzung genetisch veränderter Organismen in die Umwelt ergangene Urteil des EuGH vom 21. März 2000, C-6/99, Greenpeace France). Es ging also jeweils um den hinreichenden Nachweis eines mit einer bestimmten (Risiko-)Technologie, Methode oder Rezeptur (durchwegs in Fällen, in denen die wissenschaftliche Erforschung und die Gewinnung von Erfahrungswerten insoweit nicht als abgeschlossen angesehen werden konnte) verbundenen Risikos für die Allgemeinheit.

Schlagworte

Gemeinschaftsrecht Richtlinie EURallg4

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2004:2001100156.X40

Im RIS seit

03.05.2004

Zuletzt aktualisiert am

23.01.2017

Dokumentnummer

JWR_2001100156_20040416X40