Begleitende Dokumente
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Hauptdokument
Entscheidungsart
Erkenntnis
Dokumenttyp
Rechtssatz
Sammlungsnummer
VwSlg 16335 A/2004
Rechtssatznummer
38
Geschäftszahl
2001/10/0156
Entscheidungsdatum
16.04.2004
Index
E000 EU- Recht allgemein
E1E
59/04 EU - EWR
Norm
11997E174 EG Art174 Abs2;
EURallg;
Beachte
Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung
verbunden):
2002/10/0212
2001/10/0081
Rechtssatz
Art 174 Abs 2 EG - eine Regelung mit erkennbar programmatischem Inhalt - enthält weder eine Definition des "Vorsorgeprinzips" noch kann ihr eine normative Anordnung entnommen werden. Das hier in Betracht zu ziehende Richtlinienrecht enthält ebenfalls keine ausdrücklichen Anordnungen, die die Ermittlung der jeweiligen Tatsachengrundlage für die Begriffe der "Bedrohung" bzw "Beeinträchtigung" betreffen.Artikel 174, Absatz 2, EG - eine Regelung mit erkennbar programmatischem Inhalt - enthält weder eine Definition des "Vorsorgeprinzips" noch kann ihr eine normative Anordnung entnommen werden. Das hier in Betracht zu ziehende Richtlinienrecht enthält ebenfalls keine ausdrücklichen Anordnungen, die die Ermittlung der jeweiligen Tatsachengrundlage für die Begriffe der "Bedrohung" bzw "Beeinträchtigung" betreffen.
Schlagworte
Gemeinschaftsrecht Richtlinie EURallg4
Gemeinschaftsrecht Auslegung Allgemein EURallg3
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2004:2001100156.X38
Im RIS seit
03.05.2004
Zuletzt aktualisiert am
23.01.2017
Dokumentnummer
JWR_2001100156_20040416X38