Verwaltungsgerichtshof
16.04.2004
2001/10/0156
Artikel 174, Absatz 2, EG - eine Regelung mit erkennbar programmatischem Inhalt - enthält weder eine Definition des "Vorsorgeprinzips" noch kann ihr eine normative Anordnung entnommen werden. Das hier in Betracht zu ziehende Richtlinienrecht enthält ebenfalls keine ausdrücklichen Anordnungen, die die Ermittlung der jeweiligen Tatsachengrundlage für die Begriffe der "Bedrohung" bzw "Beeinträchtigung" betreffen.
Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung
verbunden):
2002/10/0212
2001/10/0081