Verwaltungsgerichtshof (VwGH)

Rechtssatz für 2001/10/0156

Entscheidungsart

Erkenntnis

Dokumenttyp

Rechtssatz

Sammlungsnummer

VwSlg 16335 A/2004

Rechtssatznummer

20

Geschäftszahl

2001/10/0156

Entscheidungsdatum

16.04.2004

Index

E000 EU- Recht allgemein
E3L E15101000
E6J

Norm

31985L0337 UVP-RL;
61992CJ0431 Kommission / Deutschland;
61996CJ0081 Burgemeester Haarlemmerliede Spaarnwoude VORAB;
62002CJ0201 Delena Wells VORAB;
EURallg;

Beachte

Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung verbunden): 2002/10/0212 2001/10/0081

Rechtssatz

Der Rechtsprechung des EuGH ist zu entnehmen, dass eine (förmliche) "Einleitung des Genehmigungsverfahrens" vorliegt, wenn jenes innerstaatliche Verfahren eingeleitet wurde, in dem auch die Durchführung der UVP geboten gewesen wäre, hätte das Gemeinschaftsrecht bzw die UVP-RL (für den betreffenden Mitgliedsstaat) bereits gegolten. Der EuGH geht im Fall "mehrstufiger Genehmigungsverfahren" davon aus, dass die UVP durchzuführen ist, sobald es möglich ist, sämtliche Auswirkungen zu ermitteln und zu prüfen, die das Projekt möglicherweise auf die Umwelt hat vergleiche das Urteil vom 7. Januar 2004, Wells, Rn 53). Dies ist der Fall, wenn jenes Verfahren eingeleitet wurde, in welchem nach der innerstaatlichen Rechtsordnung das Projekt in seinem Kern und in seiner konkreten Ausführung zu prüfen ist. Voraussetzung der Einleitung dieses Genehmigungsverfahrens ist (unter anderem) ein konkreter, das Projekt in den Einzelheiten der geplanten Ausführung darlegender Antrag.

Schlagworte

Gemeinschaftsrecht Richtlinie EURallg4

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2004:2001100156.X20

Im RIS seit

03.05.2004

Zuletzt aktualisiert am

23.01.2017

Dokumentnummer

JWR_2001100156_20040416X20