Verwaltungsgerichtshof (VwGH)

Rechtssatz für 2000/05/0160

Entscheidungsart

Erkenntnis

Dokumenttyp

Rechtssatz

Rechtssatznummer

3

Geschäftszahl

2000/05/0160

Entscheidungsdatum

25.04.2002

Index

L37153 Anliegerbeitrag Aufschließungsbeitrag Interessentenbeitrag
Niederösterreich
L81703 Baulärm Umgebungslärm Niederösterreich
L82000 Bauordnung
L82003 Bauordnung Niederösterreich
001 Verwaltungsrecht allgemein

Norm

BauO NÖ 1976 §113 Abs2a;
BauO NÖ 1976 §113 Abs2b;
BauO NÖ 1976 §21;
BauO NÖ 1976 §22;
BauO NÖ 1976 §23;
BauRallg;
VwRallg;

Rechtssatz

Unter "bautechnischen Vorschriften" i. S. des Paragraph 113, Absatz 2 a, NÖ BauO 1976 sind jedenfalls die Bestimmungen des Abschnittes römisch fünf der NÖ BauO 1976 ("Technische Bauvorschriften") zu verstehen. Weiters ist der Auffassung von Hauer - Zaussinger, NÖ Bauordnung, 2. Ergänzungsband 1996, S. 19, zu folgen, dass zu den bautechnischen Vorschriften jedenfalls auch die Bestimmungen des Bebauungsplanes sowie der Paragraphen 21 bis 23 NÖ BauO 1976 über die Anordnung der Gebäude im Verhältnis zu den Grundstücksgrenzen, über die zulässige Höhe der Gebäude sowie über die Zulässigkeit von Vorbauten über die Straßenfluchtlinie zu zählen seien, weil sie ja mit der Regelung der Belichtung von Aufenthaltsräumen zusammenhängen. Insbesondere würde auch die in Paragraph 113, Absatz 2 b, 2, Unterabsatz, NÖ BauO 1976 zwingend vorgeschriebene Beiziehung der Nachbarn keinen Sinn ergeben, wenn von ihnen gerade diese Widersprüche (Gebäudehöhe, Abstand) nicht geltend gemacht werden könnten.

Schlagworte

Nachbarrecht Nachbar Anrainer Grundnachbar subjektiv-öffentliche Rechte, Gebäudehöhe BauRallg5/1/5 Definition von Begriffen mit allgemeiner Bedeutung VwRallg7 Nachbarrecht Nachbar Anrainer Grundnachbar subjektiv-öffentliche Rechte, Belichtung Belüftung BauRallg5/1/3 Nachbarrecht Nachbar Anrainer Grundnachbar subjektiv-öffentliche Rechte, Abstandsvorschriften BauRallg5/1/1

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2002:2000050160.X03

Im RIS seit

08.07.2002

Zuletzt aktualisiert am

07.08.2009

Dokumentnummer

JWR_2000050160_20020425X03