Begleitende Dokumente
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Hauptdokument
Entscheidungsart
Erkenntnis
Dokumenttyp
Rechtssatz
Sammlungsnummer
VwSlg 15641 A/2001
Rechtssatznummer
21
Geschäftszahl
99/07/0177
Entscheidungsdatum
04.07.2001
Index
E000 EU- Recht allgemein
E3L E15103030
E6J
83 Naturschutz Umweltschutz
Norm
31975L0442 Abfallrahmen-RL Art1 lita idF 31991L0156;
31991L0156 Nov-31975L0442;
61997CJ0418 ARCO Chemie Nederland Ltd VORAB;
AWG 1990 §2 Abs1;
AWG 1990 §2 Abs3;
EURallg;
Rechtssatz
Der EuGH führte im Urteil vom 15. Juni 2000 in den verbundenen Rechtssachen C-418/97 und C-419/97 (ARCO Chemie Nederland Ltd) zur Richtline 75/442 über Abfälle in der Fassung der Richtlinie 91/156 aus, dass aus dem Verwertungsprozesses allein die Frage nach der Abfalleigenschaft einer Sache nicht beantwortet werden kann. Der Verwertungsprozess - ob abgeschlossen oder nicht - ist ein Indiz für die zu beurteilende Frage der Abfalleigenschaft, aber nur eines unter vielen. Daher kann aber auch nicht davon ausgegangen werden, dass ein Verwertungsprozess, weil er noch nicht abgeschlossen ist, nicht zu einem die Abfalleigenschaft ausschließenden Produkt führen kann.
Schlagworte
Gemeinschaftsrecht Terminologie Definition von Begriffen EURallg8
Abfall
Gemeinschaftsrecht Richtlinie EURallg4
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2001:1999070177.X21
Im RIS seit
27.02.2002
Zuletzt aktualisiert am
04.11.2015
Dokumentnummer
JWR_1999070177_20010704X21