Begleitende Dokumente
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Hauptdokument
Entscheidungsart
Erkenntnis
Dokumenttyp
Rechtssatz
Sammlungsnummer
VwSlg 15641 A/2001
Rechtssatznummer
15
Geschäftszahl
99/07/0177
Entscheidungsdatum
04.07.2001
Index
83 Naturschutz Umweltschutz
Norm
AWG 1990 §2 Abs1;
AWG 1990 §2 Abs2;
Hinweis auf Stammrechtssatz
GRS wie 92/04/0137 E 20. Oktober 1992 RS 1
(hier ohne Klammerausdruck am Schluss)
Stammrechtssatz
§ 2 Abs 2 AWG enthält eine (bloß) demonstrative Aufzählung, wie sich aus dem Wort "jedenfalls" in der Einleitung dieses Absatzes ergibt. Maßnahmen einer Verwertung in spezifischen Wirtschaftskreisläufen können dem in § 2 Abs 2 Z 2 AWG vorgesehenen Fall einer nach allgemeiner Verkehrsauffassung bestimmungsgemäßen Verwendung gleichstehen (hier: Erzeugung von Kupfermetall aus Altkupfer, zur Frage eines Ausschlusses bergbehördlicher Zuständigkeit zur Erteilung einer Betriebsbewilligung für die Änderung einer Schachtofenanlage).Paragraph 2, Absatz 2, AWG enthält eine (bloß) demonstrative Aufzählung, wie sich aus dem Wort "jedenfalls" in der Einleitung dieses Absatzes ergibt. Maßnahmen einer Verwertung in spezifischen Wirtschaftskreisläufen können dem in Paragraph 2, Absatz 2, Ziffer 2, AWG vorgesehenen Fall einer nach allgemeiner Verkehrsauffassung bestimmungsgemäßen Verwendung gleichstehen (hier: Erzeugung von Kupfermetall aus Altkupfer, zur Frage eines Ausschlusses bergbehördlicher Zuständigkeit zur Erteilung einer Betriebsbewilligung für die Änderung einer Schachtofenanlage).
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2001:1999070177.X15
Im RIS seit
27.02.2002
Zuletzt aktualisiert am
04.11.2015
Dokumentnummer
JWR_1999070177_20010704X15