Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

20.10.1992

Geschäftszahl

92/04/0137

Rechtssatz

Paragraph 2, Absatz 2, AWG enthält eine (bloß) demonstrative Aufzählung, wie sich aus dem Wort "jedenfalls" in der Einleitung dieses Absatzes ergibt. Maßnahmen einer Verwertung in spezifischen Wirtschaftskreisläufen können dem in Paragraph 2, Absatz 2, Ziffer 2, AWG vorgesehenen Fall einer nach allgemeiner Verkehrsauffassung bestimmungsgemäßen Verwendung gleichstehen (hier: Erzeugung von Kupfermetall aus Altkupfer, zur Frage eines Ausschlusses bergbehördlicher Zuständigkeit zur Erteilung einer Betriebsbewilligung für die Änderung einer Schachtofenanlage).