Verwaltungsgerichtshof (VwGH)

Rechtssatz für 98/16/0125

Entscheidungsart

Erkenntnis

Dokumenttyp

Rechtssatz

Rechtssatznummer

2

Geschäftszahl

98/16/0125

Entscheidungsdatum

24.01.2001

Index

32/06 Verkehrsteuern

Beachte

Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung verbunden): 98/16/0126 98/16/0127 98/16/0128

Rechtssatz

Nach dem Erkenntnis des VwGH vom 25. November 1999, 99/16/0043, erfordert die Möglichkeit zur Verwertung "auf eigene Rechnung" iSd Paragraph eins, Absatz 2, GrEStG 1987 nicht nur, dass der Berechtigte am wirtschaftlichen Ergebnis einer Verwertung des Grundbesitzes teil hat, sondern dass er diese Verwertung auch selbst herbeiführen, dh vom Grundstückseigentümer die Veräußerung des Grundstücks an bestimmte Personen verlangen kann. Wesentliche Voraussetzung für die Erfüllung dieses Steuertatbestandes ist eine Bindung des Eigentümers dergestalt, dass der Ermächtigte die Möglichkeit hat, unabhängig von den Eigentumsverhältnissen die Verfügungsmacht über die Liegenschaft auszuüben. Es bedarf für die Steuerpflicht allerdings nicht der Einräumung aller wesentlichen sich aus dem Eigentumsrecht ergebenden Befugnisse.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2001:1998160125.X02

Im RIS seit

23.11.2001

Dokumentnummer

JWR_1998160125_20010124X02