Begleitende Dokumente
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Hauptdokument
Entscheidungsart
Erkenntnis
Dokumenttyp
Rechtssatz
Sammlungsnummer
VwSlg 15041 A/1998
Rechtssatznummer
5
Geschäftszahl
98/10/0351
Entscheidungsdatum
14.12.1998
Index
L55003 Baumschutz Landschaftsschutz Naturschutz Niederösterreich
L55053 Nationalpark Biosphärenpark Niederösterreich
Norm
NatSchG NÖ 1977 §25;
NatSchG NÖ 1977 §5 Abs1 Z1;
NatSchG NÖ 1977 §5 Abs1 Z2;
Rechtssatz
Die Errichtung iSd § 5 Abs 1 Z 1 und 2 NÖ NatSchG 1977 umfaßt den Zeitraum vom Beginn bis zur Fertigstellung der Maßnahme. Bei einer Anlage zur Schottergewinnung kann jedenfalls solange nicht von einer Fertigstellung und somit von einer Beendigung der Errichtung gesprochen werden, solange die räumlichen Dimensionen der Anlage erweitert werden, was zwangsläufig der Fall ist, solange Schotter abgebaut wird.Die Errichtung iSd Paragraph 5, Absatz eins, Ziffer eins und 2 NÖ NatSchG 1977 umfaßt den Zeitraum vom Beginn bis zur Fertigstellung der Maßnahme. Bei einer Anlage zur Schottergewinnung kann jedenfalls solange nicht von einer Fertigstellung und somit von einer Beendigung der Errichtung gesprochen werden, solange die räumlichen Dimensionen der Anlage erweitert werden, was zwangsläufig der Fall ist, solange Schotter abgebaut wird.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1998:1998100351.X05
Im RIS seit
18.02.2002
Zuletzt aktualisiert am
17.07.2009
Dokumentnummer
JWR_1998100351_19981214X05