Verwaltungsgerichtshof
14.12.1998
98/10/0351
Die Errichtung iSd Paragraph 5, Absatz eins, Ziffer eins und 2 NÖ NatSchG 1977 umfaßt den Zeitraum vom Beginn bis zur Fertigstellung der Maßnahme. Bei einer Anlage zur Schottergewinnung kann jedenfalls solange nicht von einer Fertigstellung und somit von einer Beendigung der Errichtung gesprochen werden, solange die räumlichen Dimensionen der Anlage erweitert werden, was zwangsläufig der Fall ist, solange Schotter abgebaut wird.