Ohne Erlassung eines Bescheides im Sinne des § 235 BAO wird eine auf einem Abgabenkonto erfolgte Löschung der dort aufscheinenden Abgabenschulden nicht rechtswirksam. Buchungsmitteilungen dienen der Information des Abgabepflichtigen, ersetzen aber keine Bescheide (Hinweis E 24.2.1999, 98/13/0234), weswegen sie auch keine Rechtswirkungen entfalten.Ohne Erlassung eines Bescheides im Sinne des Paragraph 235, BAO wird eine auf einem Abgabenkonto erfolgte Löschung der dort aufscheinenden Abgabenschulden nicht rechtswirksam. Buchungsmitteilungen dienen der Information des Abgabepflichtigen, ersetzen aber keine Bescheide (Hinweis E 24.2.1999, 98/13/0234), weswegen sie auch keine Rechtswirkungen entfalten.