Das Unterbleiben einer Anzeige iSd § 20 Abs 2 AZG an das Arbeitsinspektorat führt nicht zur Verneinung der Anwendbarkeit der Ausnahmebestimmung des § 20 Abs 1 AZGDas Unterbleiben einer Anzeige iSd Paragraph 20, Absatz 2, AZG an das Arbeitsinspektorat führt nicht zur Verneinung der Anwendbarkeit der Ausnahmebestimmung des Paragraph 20, Absatz eins, AZG
(Hinweis E 30.9.1991, 91/19/0136).