Begleitende Dokumente
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Hauptdokument
Entscheidungsart
Erkenntnis
Rechtssatznummer
2
Geschäftszahl
97/03/0189
Entscheidungsdatum
05.11.1997
Index
99/02 Personentransport Gütertransport auf der Straße
Norm
TransitVwVereinbarung Ökopunktesystem 1992 Art3 Z1;
TransitVwVereinbarung Ökopunktesystem 1992 Art6 Z1;
Rechtssatz
Für die Verwirklichung der Übertretung nach Art 3 Z 1 Abs 1 TransitVwVereinbarung Ökopunktesystem 1992 ist es unerheblich, ob die Ökokarte mit überhaupt keinen Ökopunkten oder mit iSd Art 6 Abs 1 der Verwaltungsvereinbarung ungültigen Ökopunkten versehen war.Für die Verwirklichung der Übertretung nach Artikel 3, Ziffer eins, Absatz eins, TransitVwVereinbarung Ökopunktesystem 1992 ist es unerheblich, ob die Ökokarte mit überhaupt keinen Ökopunkten oder mit iSd Artikel 6, Absatz eins, der Verwaltungsvereinbarung ungültigen Ökopunkten versehen war.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1997:1997030189.X02
Im RIS seit
19.02.2001
Zuletzt aktualisiert am
29.06.2009
Dokumentnummer
JWR_1997030189_19971105X02