Verwaltungsgerichtshof (VwGH)

Rechtssatz für 96/13/0210

Entscheidungsart

Erkenntnis

Dokumenttyp

Rechtssatz

Rechtssatznummer

2

Geschäftszahl

96/13/0210

Entscheidungsdatum

28.11.2001

Index

32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht

Rechtssatz

Der Schluss, dass bei völligem Fehlen der Aufzeichnungen nicht nur die nachgewiesenen nicht aufgezeichneten Vorgänge, sondern auch noch weitere Vorgänge gleicher Art nicht aufgezeichnet wurden, widerspricht nicht den Denkgesetzen.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2001:1996130210.X02

Im RIS seit

05.04.2002

Dokumentnummer

JWR_1996130210_20011128X02