Verwaltungsgerichtshof (VwGH)

Rechtssatz für 96/07/0246

Entscheidungsart

Erkenntnis

Dokumenttyp

Rechtssatz

Rechtssatznummer

2

Geschäftszahl

96/07/0246

Entscheidungsdatum

10.06.1997

Index

L37133 Abfallabgabe Müllabgabe Sonderabfallabgabe Sondermüllabgabe
Müllabfuhrabgabe Niederösterreich
L82403 Abfall Müll Sonderabfall Sondermüll Niederösterreich

Norm

AWG NÖ 1992 §26 Abs1;
AWG NÖ 1992 §27;

Rechtssatz

Das Tatbestandselement des Paragraph 26, Absatz eins, NÖ AWG 1992, daß es sich um Grundstücke im Pflichtbereich handeln muß, bei deren widmungsgemäßer Verwendung mit Abfallanfall gerechnet werden kann, statuiert keine Befreiungsmöglichkeit hinsichtlich der Abfallwirtschaftsgebühr und der Abfallwirtschaftsabgabe, sondern stellt eine Voraussetzung für das Entstehen des Abgabenanspruches dar, deren Vorliegen im Verfahren zur Abgabenfestsetzung zu prüfen ist.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1997:1996070246.X02

Im RIS seit

20.11.2000

Zuletzt aktualisiert am

11.08.2015

Dokumentnummer

JWR_1996070246_19970610X02