Begleitende Dokumente
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Hauptdokument
Entscheidungsart
Erkenntnis
Dokumenttyp
Rechtssatz
Sammlungsnummer
VwSlg 14733 A/1997
Rechtssatznummer
1
Geschäftszahl
96/07/0241
Entscheidungsdatum
11.09.1997
Index
83 Naturschutz Umweltschutz
Norm
AWG 1990 §2 Abs1 Z1;
Rechtssatz
Tatbestandsvoraussetzung des § 2 Abs 1 Z 1 AWG 1990 ist nur die beabsichtigte oder erfolgte Preisgabe der Sache als solcher und nicht auch ihre bloße Übergabe an einen anderen zum Zwecke von Reparatur oder Reinigung gegen anschließende Rückgabe.Tatbestandsvoraussetzung des Paragraph 2, Absatz eins, Ziffer eins, AWG 1990 ist nur die beabsichtigte oder erfolgte Preisgabe der Sache als solcher und nicht auch ihre bloße Übergabe an einen anderen zum Zwecke von Reparatur oder Reinigung gegen anschließende Rückgabe.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1997:1996070241.X01
Im RIS seit
22.11.2001
Zuletzt aktualisiert am
18.11.2015
Dokumentnummer
JWR_1996070241_19970911X01