Verwaltungsgerichtshof (VwGH)

Rechtssatz für 96/05/0013

Entscheidungsart

Erkenntnis

Dokumenttyp

Rechtssatz

Rechtssatznummer

3

Geschäftszahl

96/05/0013

Entscheidungsdatum

27.02.1996

Index

40/01 Verwaltungsverfahren
90/01 Straßenverkehrsordnung

Rechtssatz

Die StVO sieht in bezug auf ein Verfahren zur Erteilung der Bewilligung zur Benützung des öffentlichen Grundes und des darüber befindlichen Luftraumes eine Parteistellung weder des Liegenschaftseigentümers noch eines Dritten vor. Die Berufung einer Nichtpartei in diesem Sinne gegen den Bescheid, mit dem eine Bewilligung gem Paragraph 82, StVO erteilt worden ist, ist daher als unzulässig zurückzuweisen.

Schlagworte

Inhalt der Berufungsentscheidung Voraussetzungen der meritorischen Erledigung Zurückweisung (siehe auch §63 Abs1, 3 und 5 AVG)

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1996:1996050013.X03

Im RIS seit

12.06.2001

Dokumentnummer

JWR_1996050013_19960227X03