Die bei Verpflichtung zur Entrichtung von Kommissionsgebühren (hier: für die gewerbebehördliche Überprüfung einer Fruchtsafterzeugung von der die Partei behauptete, sie sei ein landw Nebengewerbe) zu beurteilende Frage der Erforderlichkeit einer Gewerbeberechtigung oder einer Genehmigung der Betriebsanlage stellt eine Vorfrage dar, weshalb bei Beurteilung dieser Frage die Behörde entweder entsprechende Feststellungen treffen oder bis zum Ergehen einer derartigen rechtskräftigen Entscheidung das Verfahren unterbrechen hätte müssen.