Verwaltungsgerichtshof (VwGH)

Rechtssatz für 95/17/0144

Entscheidungsart

Erkenntnis

Dokumenttyp

Rechtssatz

Rechtssatznummer

6

Geschäftszahl

95/17/0144

Entscheidungsdatum

26.05.1995

Index

L37039 Lustbarkeitsabgabe Vergnügungssteuer Wien
001 Verwaltungsrecht allgemein

Norm

VergnügungssteuerG Wr 1987 §6 Abs4;
VwRallg;

Rechtssatz

Wird nach der Lebenserfahrung die Assoziation an einen in den Weltraum verlagerten Luftkampf gegen individuell reagierende Kämpfer in Raumschiffen und nicht gegen bloße Maschinen erweckt oder jedenfalls nicht klar ausgeschlossen, dann hat die Behörde die mit Explosionen einhergehende Zerstörung der feindlichen Raumschiffe zutreffend dem Tatbestand der Darstellung der "Bekämpfung von Zielen, womit üblicherweise die Verletzung oder Tötung von Menschen verbunden ist", iSd Paragraph 6, Absatz 4, Wr VergnügungssteuerG 1987 unterstellt. Utopische oder verfremdete Darstellungen hindern nicht von vornherein eine Beurteilung des Dargestellten als eine aggressive Handlung iSd genannten Gesetzesbestimmung.

Schlagworte

Definition von Begriffen mit allgemeiner Bedeutung VwRallg7

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1995:1995170144.X06

Im RIS seit

11.07.2001

Zuletzt aktualisiert am

24.08.2012

Dokumentnummer

JWR_1995170144_19950526X06