Begleitende Dokumente
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Hauptdokument
Entscheidungsart
Erkenntnis
Rechtssatznummer
3
Geschäftszahl
94/18/0540
Entscheidungsdatum
03.11.1994
Index
41/02 Passrecht Fremdenrecht
Norm
FrG 1993 §18 Abs1;
FrG 1993 §26;
Hinweis auf Stammrechtssatz
GRS wie VwGH E 1993/11/11 93/18/0503 2
(hier: der Fremde ist ungeachtet des gegen ihn bestehenden
Aufenthaltsverbotes in das Bundesgebiet zurückgekehrt)
Stammrechtssatz
Verbleibt ein Fremder ungeachtet und trotz eines seit ungefähr eineinhalb Jahren gegen ihn bestehenden rechtskräftigen Aufenthaltsverbotes weiterhin in Österreich, so liegt darin ein Fehlverhalten, welches die Aufrechterhaltung des Aufenthaltsverbotes im Interesse der öffentlichen Ordnung (im besonderen eines geordneten Fremdenwesens) gerechtfertigt erscheinen läßt (Hinweis E 28.10.1993, 93/18/0473).
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1994:1994180540.X03
Dokumentnummer
JWR_1994180540_19941103X03