Verwaltungsgerichtshof (VwGH)

Rechtssatz für 94/18/0189

Entscheidungsart

Erkenntnis

Dokumenttyp

Rechtssatz

Rechtssatznummer

2

Geschäftszahl

94/18/0189

Entscheidungsdatum

08.09.1994

Index

24/01 Strafgesetzbuch
41/02 Passrecht Fremdenrecht

Norm

FrG 1993 §21 Abs1;
StGB §127;
  1. StGB § 127 heute
  2. StGB § 127 gültig ab 01.03.1988 zuletzt geändert durch BGBl. Nr. 605/1987

Rechtssatz

Ausführungen dazu, daß die Festsetzung der Gültigkeitsdauer des Aufenthaltsverbotes mit zehn Jahren im Beschwerdefall nicht der Rechtslage entspricht, weil dem Fremden zwei gerichtliche Verurteilungen wegen lediglich nicht qualifizierten (einfachen) Diebstahls zu relativ geringen Geldstrafen zur Last liegen, welchen kein die hier in Betracht kommenden öffentlichen Interessen nachhaltig beeinträchtigendes Gewicht zukommt.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1994:1994180189.X02

Im RIS seit

20.11.2000

Dokumentnummer

JWR_1994180189_19940908X02