Verwaltungsgerichtshof (VwGH)

Rechtssatz für 90/17/0103

Entscheidungsart

Erkenntnis

Dokumenttyp

Rechtssatz

Rechtssatznummer

2

Geschäftszahl

90/17/0103

Entscheidungsdatum

14.07.1994

Index

34 Monopole

Norm

GSpG 1962 §2 Abs1 idF 1976/626;
GSpG 1962 §50 Abs1 Z1 idF 1976/626;

Rechtssatz

Ein Inaussichtstellen einer Gegenleistung für die vermögensrechtliche Leistung der Spieler liegt bereits dann vor, wenn der Glücksspielapparat in betriebsbereitem Zustand aufgestellt ist oder aus den Umständen hervorgeht, daß jedem potentiellen Interessenten die Inbetriebnahmen des Gerätes möglich ist (Hinweis: E 23.12.1991, 88/17/0010 = ZfVB 1993/2/473). Derjenige, der dies auf seine Rechnung ermöglicht, "führt" iSd Paragraph 50, Absatz eins, Ziffer eins, GSpG 1962 das Glücksspiel "durch". Die Durchführung des Glücksspieles auf eigene Rechnung bedeutet, daß sich Gewinn UND Verlust, also auch das Risiko, in der eigenen Vermögenssphäre auswirken müssen.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1994:1990170103.X02

Im RIS seit

04.10.2001

Zuletzt aktualisiert am

17.11.2016

Dokumentnummer

JWR_1990170103_19940714X02

Rechtssatz für 91/17/0022

Entscheidungsart

Erkenntnis

Dokumenttyp

Rechtssatz

Rechtssatznummer

5

Geschäftszahl

91/17/0022

Entscheidungsdatum

23.06.1995

Index

34 Monopole

Norm

GSpG 1962 §2 Abs1 idF 1976/626;
GSpG 1962 §50 Abs1 Z1 idF 1976/626;
GSpG 1989 §2 Abs1;
GSpG 1989 §52 Abs1 Z5;

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie VwGH E 1994/07/14 90/17/0103 2 (gilt auch für GSpG 1989)

Stammrechtssatz

Ein Inaussichtstellen einer Gegenleistung für die vermögensrechtliche Leistung der Spieler liegt bereits dann vor, wenn der Glücksspielapparat in betriebsbereitem Zustand aufgestellt ist oder aus den Umständen hervorgeht, daß jedem potentiellen Interessenten die Inbetriebnahmen des Gerätes möglich ist (Hinweis: E 23.12.1991, 88/17/0010 = ZfVB 1993/2/473). Derjenige, der dies auf seine Rechnung ermöglicht, "führt" iSd Paragraph 50, Absatz eins, Ziffer eins, GSpG 1962 das Glücksspiel "durch". Die Durchführung des Glücksspieles auf eigene Rechnung bedeutet, daß sich Gewinn UND Verlust, also auch das Risiko, in der eigenen Vermögenssphäre auswirken müssen.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1995:1991170022.X05

Im RIS seit

20.11.2000

Dokumentnummer

JWR_1991170022_19950623X05

Rechtssatz für 93/17/0058

Entscheidungsart

Erkenntnis

Dokumenttyp

Rechtssatz

Rechtssatznummer

6

Geschäftszahl

93/17/0058

Entscheidungsdatum

20.12.1996

Index

34 Monopole

Norm

GSpG 1962 §2 Abs1 idF 1976/626;
GSpG 1962 §50 Abs1 Z1 idF 1976/626;
GSpG 1989 §2 Abs1;
GSpG 1989 §52 Abs1 Z5;

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie VwGH E 1994/07/14 90/17/0103 2 (gilt auch für GSpG 1989)

Stammrechtssatz

Ein Inaussichtstellen einer Gegenleistung für die vermögensrechtliche Leistung der Spieler liegt bereits dann vor, wenn der Glücksspielapparat in betriebsbereitem Zustand aufgestellt ist oder aus den Umständen hervorgeht, daß jedem potentiellen Interessenten die Inbetriebnahmen des Gerätes möglich ist (Hinweis: E 23.12.1991, 88/17/0010 = ZfVB 1993/2/473). Derjenige, der dies auf seine Rechnung ermöglicht, "führt" iSd Paragraph 50, Absatz eins, Ziffer eins, GSpG 1962 das Glücksspiel "durch". Die Durchführung des Glücksspieles auf eigene Rechnung bedeutet, daß sich Gewinn UND Verlust, also auch das Risiko, in der eigenen Vermögenssphäre auswirken müssen.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1996:1993170058.X06

Im RIS seit

20.11.2000

Zuletzt aktualisiert am

11.02.2010

Dokumentnummer

JWR_1993170058_19961220X06

Rechtssatz für 94/17/0113

Entscheidungsart

Erkenntnis

Dokumenttyp

Rechtssatz

Rechtssatznummer

2

Geschäftszahl

94/17/0113

Entscheidungsdatum

24.06.1997

Index

34 Monopole

Norm

GSpG 1962 §2 Abs1 idF 1976/626 impl;
GSpG 1989 §2 Abs1;

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie VwGH E 1994/07/14 90/17/0103 2

Stammrechtssatz

Ein Inaussichtstellen einer Gegenleistung für die vermögensrechtliche Leistung der Spieler liegt bereits dann vor, wenn der Glücksspielapparat in betriebsbereitem Zustand aufgestellt ist oder aus den Umständen hervorgeht, daß jedem potentiellen Interessenten die Inbetriebnahmen des Gerätes möglich ist (Hinweis: E 23.12.1991, 88/17/0010 = ZfVB 1993/2/473). Derjenige, der dies auf seine Rechnung ermöglicht, "führt" iSd Paragraph 50, Absatz eins, Ziffer eins, GSpG 1962 das Glücksspiel "durch". Die Durchführung des Glücksspieles auf eigene Rechnung bedeutet, daß sich Gewinn UND Verlust, also auch das Risiko, in der eigenen Vermögenssphäre auswirken müssen.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1997:1994170113.X02

Im RIS seit

05.10.2001

Dokumentnummer

JWR_1994170113_19970624X02