Begleitende Dokumente
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Hauptdokument
Entscheidungsart
Erkenntnis
Rechtssatznummer
2
Geschäftszahl
94/16/0121
Entscheidungsdatum
14.12.1994
Index
yy41 Rechtsvorschriften die dem §2 R-ÜG
StGBl 6/1945 zuzurechnen sind
32/06 Verkehrsteuern
Norm
KVG 1934 §2 Z3 litb;
KVG 1934 §6 Abs1 Z4;
Beachte
Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung
verbunden):
94/16/0122
Rechtssatz
Da es auf den inneren Beweggrund für die Leistung nicht ankommt (Hinweis Egly-Klenk, Gesellschaftsteuer-Kommentar4, Randziffer 11), steht der Umstand, daß der leistende Kommanditist im vorliegenden Fall allenfalls auf Druck der Gläubiger handelte, einer Beurteilung der Leistung als freiwillige nicht entgegen. Der Kommanditist hätte nämlich die Leistung gemessen an seinen gesetzlichen und gesellschaftsvertraglichen Verpflichtungen durchaus verweigern können.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1994:1994160121.X02
Dokumentnummer
JWR_1994160121_19941214X02