Es spricht nichts gegen die auf Quantschnigg-Schuch, Einkommensteuer-Handbuch, S 936, gestützte Auffassung, auch jene Fälle, in denen von außen wirkende Zwangsmaßnahmen - wie der Konkurs - dazu führen, daß der Betrieb zu bestehen aufhört, dem Tatbestand des § 24 Abs 1 Z 2 EStG 1988 zu unterstellen. Der Wortsinn des Begriffes läßt diese Auslegung zu.Es spricht nichts gegen die auf Quantschnigg-Schuch, Einkommensteuer-Handbuch, S 936, gestützte Auffassung, auch jene Fälle, in denen von außen wirkende Zwangsmaßnahmen - wie der Konkurs - dazu führen, daß der Betrieb zu bestehen aufhört, dem Tatbestand des Paragraph 24, Absatz eins, Ziffer 2, EStG 1988 zu unterstellen. Der Wortsinn des Begriffes läßt diese Auslegung zu.