Verwaltungsgerichtshof (VwGH)

Rechtssatz für 94/12/0279

Entscheidungsart

Erkenntnis

Dokumenttyp

Rechtssatz

Rechtssatznummer

3

Geschäftszahl

94/12/0279

Entscheidungsdatum

29.03.2000

Index

63/01 Beamten-Dienstrechtsgesetz
63/06 Dienstrechtsverfahren

Norm

BDG 1979 §144a idF 1989/346;
DVG 1984 §8 Abs1;
  1. BDG 1979 § 144a gültig von 22.07.1989 bis 31.12.1994 aufgehoben durch BGBl. Nr. 550/1994

Rechtssatz

Ausführungen dazu, dass im Sonderfall des Paragraph 144 a, BDG 1979, der dem Dienstgeber die jederzeitige Aktualisierung der Leistungsfeststellung für den dort genannten Personenkreis ermöglicht, zu beachten sein wird, dass jedenfalls die Leistungsfeststellungskommission den Beamten, der sich durch ihre Anrufung gegen die von der Dienstbehörde ausgesprochene Herabstufung der für ihn bislang geltenden ausgezeichneten Leistungsfeststellung zur Wehr setzt, im Sinne des Paragraph 8, Absatz eins, DVG im Regelfall aufzufordern hat, von sich aus alles vorzubringen, was ihm geeignet erscheint, die angestrebte ausgezeichnete Leistungsfeststellung zu rechtfertigen.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2000:1994120279.X03

Im RIS seit

20.11.2000

Dokumentnummer

JWR_1994120279_20000329X03