Begleitende Dokumente
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Hauptdokument
Entscheidungsart
Erkenntnis
Rechtssatznummer
1
Geschäftszahl
2005/09/0054
Entscheidungsdatum
16.12.2008
Index
67 Versorgungsrecht
Hinweis auf Stammrechtssatz
GRS wie 94/09/0080 E 16. Oktober 2001 RS 3
Stammrechtssatz
Im Fall der Auslösung einer Anlagebereitschaft, also bei einer Situation, bei der vor der Kriegseinwirkung eine Gesundheitsschädigung zwar nicht klinisch manifest, aber pathologisch vorhanden war und dieser Zustand durch die Kriegseinwirkung nachteilig verändert worden ist, kommt es darauf an, ob die Krankheit ohne Kriegseinwirkung existent geworden oder ob sie ohne Kriegseinwirkung nicht aufgetreten wäre.
Schlagworte
Ursächlicher Zusammenhang und Wahrscheinlichkeit Allgemein
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2008:2005090054.X01
Im RIS seit
30.01.2009
Zuletzt aktualisiert am
18.05.2009
Dokumentnummer
JWR_2005090054_20081216X01