Verwaltungsgerichtshof (VwGH)

Rechtssatz für 93/18/0273

Entscheidungsart

Erkenntnis

Dokumenttyp

Rechtssatz

Rechtssatznummer

4

Geschäftszahl

93/18/0273

Entscheidungsdatum

08.07.1993

Index

41/02 Passrecht Fremdenrecht

Norm

FPG 1954 §14b Abs1 Z4
FPG 1954 §14e

Rechtssatz

Ist die Vorführung eines Fremden vor die Behörde zur

Hintanhaltung weiteren gleichartigen strafbaren Verhaltens

unerläßlich, so kann diese Notwendigkeit nicht dadurch

wegfallen, daß die Vorführung erst am Vormittag des der

Festnahme folgenden Tages möglich ist. (Zwischen Festnahme am

Vortag (18.00 Uhr) und Vorführung am nächsten Tag um 08.00 Uhr

und 10.00 Uhr wurde Bfr über Nacht in Arrest angehalten.

Schlagworte

Festnahme Vortag Vorabend Anhaltung Arrest Nacht Vorführung nächster Tag

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1993:1993180273.X04

Im RIS seit

20.11.2000

Zuletzt aktualisiert am

22.07.2026

Dokumentnummer

JWR_1993180273_19930708X04