Begleitende Dokumente
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Hauptdokument
Entscheidungsart
Erkenntnis
Rechtssatznummer
5
Geschäftszahl
93/17/0169
Entscheidungsdatum
27.01.1997
Index
L37304 Aufenthaltsabgabe Fremdenverkehrsabgabe Nächtigungsabgabe
Ortsabgabe Gästeabgabe Oberösterreich
Norm
FremdenverkehrsabgabeG OÖ 1969 §4;
Rechtssatz
Quartiergeber iSd OÖ FemdenverkehrsabgabeG 1969 ist derjenige, der die Unterkunft führt und in dessen Namen und auf dessen Rechnung und Gefahr der Betrieb nach außen in Erscheinung tritt (Hinweis: E 20.12.1991, 89/17/0165). Maßgebend ist das Auftreten des Unternehmens im eigenen Namen gegenüber den Gästen als den Vertragsspartnern (Hinweis: E 27.2.1992, 89/17/0042, 0155), in Zweifelsfällen etwa auch das Auftreten im eigenen Namen gegenüber den Abgabenbehörden. Dabei muß es sich aber nicht unbedingt um den Inhaber der gewerberechtlichen Konzession handeln. Auch mehreren Personen kann die Eigenschaft des Quartiergebers zukommen.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1997:1993170169.X05
Dokumentnummer
JWR_1993170169_19970127X05