Begleitende Dokumente
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Hauptdokument
Entscheidungsart
Erkenntnis
Dokumenttyp
Rechtssatz
Sammlungsnummer
VwSlg 14017 A/1994
Rechtssatznummer
10
Geschäftszahl
93/06/0096
Entscheidungsdatum
17.03.1994
Index
L37158 Anliegerbeitrag Aufschließungsbeitrag Interessentenbeitrag
Vorarlberg
L80008 Raumordnung Raumplanung Flächenwidmung Bebauungsplan
Vorarlberg
L81708 Baulärm Umgebungslärm Vorarlberg
L82000 Bauordnung
L82008 Bauordnung Vorarlberg
Norm
BauG Vlbg 1972 §6 Abs10;
BauRallg;
RPG Vlbg 1973 §14 Abs3;
Beachte
Serie (erledigt im gleichen Sinn):
E 17. März 1994, 93/06/0132
Rechtssatz
Bei Geruchsbelästigungen durch Nutztiere im Wohngebiet ist nicht die Geruchsemission einer Pferdehaltung im Verhältnis zu anderen Nutztieren maßgebend, sondern die Frage, ob und welche Geruchsemissionen von einem Pferdestall auf dem Nachbargrundstück im Verhältnis zu jenem Zustand, bei dem sich ein solcher Pferdestall auf dem Nachbargrundstück nicht befindet, ausgehen bzw ob durch Festlegung größerer Abstände Geruchsbelästigungen oder Lärmbelästigungen auf dem Nachbargrundstück vermieden werden können.
Schlagworte
Nachbarrecht Nachbar Anrainer Grundnachbar subjektiv-öffentliche
Rechte, Schutz vor Immissionen BauRallg5/1/6
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1994:1993060096.X10
Im RIS seit
03.05.2001
Zuletzt aktualisiert am
06.08.2009
Dokumentnummer
JWR_1993060096_19940317X10