Verwaltungsgerichtshof
17.03.1994
93/06/0096
Bei Geruchsbelästigungen durch Nutztiere im Wohngebiet ist nicht die Geruchsemission einer Pferdehaltung im Verhältnis zu anderen Nutztieren maßgebend, sondern die Frage, ob und welche Geruchsemissionen von einem Pferdestall auf dem Nachbargrundstück im Verhältnis zu jenem Zustand, bei dem sich ein solcher Pferdestall auf dem Nachbargrundstück nicht befindet, ausgehen bzw ob durch Festlegung größerer Abstände Geruchsbelästigungen oder Lärmbelästigungen auf dem Nachbargrundstück vermieden werden können.
Serie (erledigt im gleichen Sinn):
E 17. März 1994, 93/06/0132