Begleitende Dokumente
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Hauptdokument
Entscheidungsart
Erkenntnis
Rechtssatznummer
1
Geschäftszahl
91/01/0137
Entscheidungsdatum
17.06.1992
Index
L70704 Theater Veranstaltung Oberösterreich
L70714 Spielapparate Oberösterreich
50/01 Gewerbeordnung
Hinweis auf Stammrechtssatz
GRS wie VwGH E 1990/05/29 89/04/0171 2
Stammrechtssatz
Die Annahme der mangelnden Zuverlässigkeit einer natürlichen Person ist dann gerechtfertigt, wenn ihre Handlungen oder Unterlassungen so beschaffen sind, daß das daraus zu gewinnende Persönlichkeitsbild erwarten läßt, es werde die künftige Ausübung der gewerblichen Tätigkeit gegen die im Zusammenhang mit dem Gewerbe zu beachtenden öffentlichen Interessen verstoßen (Hinweis E 24.1.1989, 86/04/0031).
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1992:1991010137.X01
Dokumentnummer
JWR_1991010137_19920617X01