Begleitende Dokumente
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Hauptdokument
Entscheidungsart
Erkenntnis
Rechtssatznummer
4
Geschäftszahl
93/01/0870
Entscheidungsdatum
18.01.1995
Index
001 Verwaltungsrecht allgemein
41/04 Sprengmittel Waffen Munition
Norm
VwRallg;
WaffG 1986 §12 Abs1;
Rechtssatz
Der Begriff der "öffentlichen Sicherheit" in § 12 Abs 1 WaffG ist in einem weiten Sinn zu verstehen und erfaßt nicht nur die Gefährdung der Sicherheit an einem öffentlichen Ort, sondern auch die Gefährdung der Sicherheit in einer Privatwohnung (Hinweis E 13.5.1981, 81/01/0027, 0028).Der Begriff der "öffentlichen Sicherheit" in Paragraph 12, Absatz eins, WaffG ist in einem weiten Sinn zu verstehen und erfaßt nicht nur die Gefährdung der Sicherheit an einem öffentlichen Ort, sondern auch die Gefährdung der Sicherheit in einer Privatwohnung (Hinweis E 13.5.1981, 81/01/0027, 0028).
Schlagworte
Definition von Begriffen mit allgemeiner Bedeutung VwRallg7
öffentliche Sicherheit
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1995:1993010870.X04
Im RIS seit
11.07.2001
Zuletzt aktualisiert am
19.09.2011
Dokumentnummer
JWR_1993010870_19950118X04