Verwaltungsgerichtshof (VwGH)

Rechtssatz für 92/15/0002

Entscheidungsart

Erkenntnis

Dokumenttyp

Rechtssatz

Rechtssatznummer

3

Geschäftszahl

92/15/0002

Entscheidungsdatum

21.10.1993

Index

001 Verwaltungsrecht allgemein
32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
39/03 Doppelbesteuerung

Rechtssatz

Die Grenze der amtlichen Ermittlungspflicht orientiert sich an der Zumutbarkeit, die bei Auslandsbeziehungen (und bei Inanspruchnahme abgaberechtlicher Begünstigungen) eine mehr oder weniger starke Einschränkung erfährt (Hinweis: E 17.11.1980, 1885/78). Diese Formel bringt der allgemeine Grundsatz zum Ausdruck, daß die Pflicht zur amtswegigen Ermittlung des entscheidungswesentlichen Sachverhaltes dort ihre Grenze findet, wo nach der Lage des Falles nur die Partei Angaben zum Sachverhalt machen kann (Hinweis: E 25.7.1990, 89/17/0054, 0055).

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1993:1992150002.X03

Im RIS seit

11.07.2001

Dokumentnummer

JWR_1992150002_19931021X03

Rechtssatz für 92/13/0140

Entscheidungsart

Erkenntnis

Dokumenttyp

Rechtssatz

Rechtssatznummer

5

Geschäftszahl

92/13/0140

Entscheidungsdatum

27.07.1994

Index

001 Verwaltungsrecht allgemein
32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie VwGH E 1993/10/21 92/15/0002 3

Stammrechtssatz

Die Grenze der amtlichen Ermittlungspflicht orientiert sich an der Zumutbarkeit, die bei Auslandsbeziehungen (und bei Inanspruchnahme abgaberechtlicher Begünstigungen) eine mehr oder weniger starke Einschränkung erfährt (Hinweis: E 17.11.1980, 1885/78). Diese Formel bringt der allgemeine Grundsatz zum Ausdruck, daß die Pflicht zur amtswegigen Ermittlung des entscheidungswesentlichen Sachverhaltes dort ihre Grenze findet, wo nach der Lage des Falles nur die Partei Angaben zum Sachverhalt machen kann (Hinweis: E 25.7.1990, 89/17/0054, 0055).

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1994:1992130140.X05

Im RIS seit

11.07.2001

Zuletzt aktualisiert am

13.11.2009

Dokumentnummer

JWR_1992130140_19940727X05