Verwaltungsgerichtshof (VwGH)

Rechtssatz für 89/12/0133

Entscheidungsart

Erkenntnis

Dokumenttyp

Rechtssatz

Rechtssatznummer

6

Geschäftszahl

89/12/0133

Entscheidungsdatum

01.02.1990

Index

63/02 Gehaltsgesetz

Norm

GehG 1956 §30a Abs1 Z1;

Rechtssatz

Die Ausfüllung einer selbständigen und verantwortlichen Stellung und die Erledigung auch nicht einfacher Fälle innerhalb eines beschränkten Arbeitsgebietes sind im Rahmen des gehobenen Verwaltungsdienstes zu erbringende Arbeitsleistungen. In einem sachlich beschränkten Umfang ist solchen Beamten auch die Verfassung von Bescheiden höheren Schwierigkeitsgrades und die Übernahme der Verantwortung hiefür zumutbar (Hinweis E 5.2.1976, 1643/75, VwSlg 8981 A/1976).

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1990:1989120133.X06

Im RIS seit

23.11.2001

Dokumentnummer

JWR_1989120133_19900201X06

Rechtssatz für 92/12/0205

Entscheidungsart

Erkenntnis

Dokumenttyp

Rechtssatz

Rechtssatznummer

5

Geschäftszahl

92/12/0205

Entscheidungsdatum

28.10.1993

Index

63/02 Gehaltsgesetz

Norm

GehG 1956 §30a Abs1 Z1;

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie VwGH E 1990/02/01 89/12/0133 6

Stammrechtssatz

Die Ausfüllung einer selbständigen und verantwortlichen Stellung und die Erledigung auch nicht einfacher Fälle innerhalb eines beschränkten Arbeitsgebietes sind im Rahmen des gehobenen Verwaltungsdienstes zu erbringende Arbeitsleistungen. In einem sachlich beschränkten Umfang ist solchen Beamten auch die Verfassung von Bescheiden höheren Schwierigkeitsgrades und die Übernahme der Verantwortung hiefür zumutbar (Hinweis E 5.2.1976, 1643/75, VwSlg 8981 A/1976).

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1993:1992120205.X05

Im RIS seit

20.11.2000

Dokumentnummer

JWR_1992120205_19931028X05

Rechtssatz für 96/12/0219

Entscheidungsart

Erkenntnis

Dokumenttyp

Rechtssatz

Rechtssatznummer

3

Geschäftszahl

96/12/0219

Entscheidungsdatum

21.01.1998

Index

L22006 Landesbedienstete Steiermark
63/02 Gehaltsgesetz

Norm

GehG 1956 §30a Abs1 Z1;
GehG/Stmk 1974 impl;

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie VwGH E 1990/02/01 89/12/0133 6 (hier: Stmk LBG)

Stammrechtssatz

Die Ausfüllung einer selbständigen und verantwortlichen Stellung und die Erledigung auch nicht einfacher Fälle innerhalb eines beschränkten Arbeitsgebietes sind im Rahmen des gehobenen Verwaltungsdienstes zu erbringende Arbeitsleistungen. In einem sachlich beschränkten Umfang ist solchen Beamten auch die Verfassung von Bescheiden höheren Schwierigkeitsgrades und die Übernahme der Verantwortung hiefür zumutbar (Hinweis E 5.2.1976, 1643/75, VwSlg 8981 A/1976).

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1998:1996120219.X03

Im RIS seit

28.03.2001

Dokumentnummer

JWR_1996120219_19980121X03