Begleitende Dokumente
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Hauptdokument
Entscheidungsart
Erkenntnis
Rechtssatznummer
3
Geschäftszahl
96/12/0219
Entscheidungsdatum
21.01.1998
Index
L22006 Landesbedienstete Steiermark
63/02 Gehaltsgesetz
Norm
GehG 1956 §30a Abs1 Z1;
GehG/Stmk 1974 impl;
Hinweis auf Stammrechtssatz
GRS wie VwGH E 1990/02/01 89/12/0133 6
(hier: Stmk LBG)
Stammrechtssatz
Die Ausfüllung einer selbständigen und verantwortlichen Stellung und die Erledigung auch nicht einfacher Fälle innerhalb eines beschränkten Arbeitsgebietes sind im Rahmen des gehobenen Verwaltungsdienstes zu erbringende Arbeitsleistungen. In einem sachlich beschränkten Umfang ist solchen Beamten auch die Verfassung von Bescheiden höheren Schwierigkeitsgrades und die Übernahme der Verantwortung hiefür zumutbar (Hinweis E 5.2.1976, 1643/75, VwSlg 8981 A/1976).
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1998:1996120219.X03
Dokumentnummer
JWR_1996120219_19980121X03