Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

01.02.1990

Geschäftszahl

89/12/0133

Rechtssatz

Die Ausfüllung einer selbständigen und verantwortlichen Stellung und die Erledigung auch nicht einfacher Fälle innerhalb eines beschränkten Arbeitsgebietes sind im Rahmen des gehobenen Verwaltungsdienstes zu erbringende Arbeitsleistungen. In einem sachlich beschränkten Umfang ist solchen Beamten auch die Verfassung von Bescheiden höheren Schwierigkeitsgrades und die Übernahme der Verantwortung hiefür zumutbar (Hinweis E 5.2.1976, 1643/75, VwSlg 8981 A/1976).