Begleitende Dokumente
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Hauptdokument
Entscheidungsart
Erkenntnis
Rechtssatznummer
4
Geschäftszahl
92/10/0055
Entscheidungsdatum
28.09.1992
Index
001 Verwaltungsrecht allgemein
40/01 Verwaltungsverfahren
Hinweis auf Stammrechtssatz
GRS wie VwGH E 1990/07/09 89/10/0225 3
Stammrechtssatz
Gegenstand der Rechtskraft ist der Spruch, allenfalls im Zusammenhang mit der maßgebenden Begründung des Bescheides. Die Wesentlichkeit einer Sachverhaltsänderung als Kriterium der " entschiedenen Sache " ist nicht nach der objektiven Rechtslage zu beurteilen, sondern nach der Wertung, die das geänderte Sachverhaltselement in der rechtskräftig gewordenen Entscheidung erfahren hat.
Schlagworte
Zurückweisung wegen entschiedener Sache
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1992:1992100055.X04
Dokumentnummer
JWR_1992100055_19920928X04