Verwaltungsgerichtshof (VwGH)

Rechtssatz für 92/08/0071

Entscheidungsart

Erkenntnis

Dokumenttyp

Rechtssatz

Rechtssatznummer

5

Geschäftszahl

92/08/0071

Entscheidungsdatum

17.11.1992

Index

10/07 Verwaltungsgerichtshof
40/01 Verwaltungsverfahren

Rechtssatz

Die Beweiswürdigung der Behörde ist schlüssig (und insoweit der Prüfung des Verwaltungsgerichtshofes in der Richtung, ob nicht auch andere Schlüsse aus den aktenkundigen Tatsachen gewonnen werden könnten, entzogen), wenn alle zum Beweis oder zur Widerlegung strittiger Tatsachen nach der Aktenlage objektiv geeigneten Umstände berücksichtigt wurden und die Behörde bei der Würdigung dieser Umstände (bzw bei Gewinnung ihrer Schlußfolgerungen) deren Gewicht (auch im Verhältnis untereinander) nicht verkannt hat.

Schlagworte

freie Beweiswürdigung

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1992:1992080071.X05

Im RIS seit

11.07.2001

Zuletzt aktualisiert am

02.07.2015

Dokumentnummer

JWR_1992080071_19921117X05

Rechtssatz für 93/08/0007

Entscheidungsart

Erkenntnis

Dokumenttyp

Rechtssatz

Rechtssatznummer

2

Geschäftszahl

93/08/0007

Entscheidungsdatum

27.04.1993

Index

10/07 Verwaltungsgerichtshof
40/01 Verwaltungsverfahren

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie VwGH E 1992/11/17 92/08/0071 5

Stammrechtssatz

Die Beweiswürdigung der Behörde ist schlüssig (und insoweit der Prüfung des Verwaltungsgerichtshofes in der Richtung, ob nicht auch andere Schlüsse aus den aktenkundigen Tatsachen gewonnen werden könnten, entzogen), wenn alle zum Beweis oder zur Widerlegung strittiger Tatsachen nach der Aktenlage objektiv geeigneten Umstände berücksichtigt wurden und die Behörde bei der Würdigung dieser Umstände (bzw bei Gewinnung ihrer Schlußfolgerungen) deren Gewicht (auch im Verhältnis untereinander) nicht verkannt hat.

Schlagworte

Sachverhalt Sachverhaltsfeststellung Freie Beweiswürdigung

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1993:1993080007.X02

Im RIS seit

20.11.2000

Dokumentnummer

JWR_1993080007_19930427X02

Rechtssatz für 92/08/0036

Entscheidungsart

Erkenntnis

Dokumenttyp

Rechtssatz

Rechtssatznummer

6

Geschäftszahl

92/08/0036

Entscheidungsdatum

22.06.1993

Index

10/07 Verwaltungsgerichtshof
40/01 Verwaltungsverfahren

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie VwGH E 1992/11/17 92/08/0071 5

Stammrechtssatz

Die Beweiswürdigung der Behörde ist schlüssig (und insoweit der Prüfung des Verwaltungsgerichtshofes in der Richtung, ob nicht auch andere Schlüsse aus den aktenkundigen Tatsachen gewonnen werden könnten, entzogen), wenn alle zum Beweis oder zur Widerlegung strittiger Tatsachen nach der Aktenlage objektiv geeigneten Umstände berücksichtigt wurden und die Behörde bei der Würdigung dieser Umstände (bzw bei Gewinnung ihrer Schlußfolgerungen) deren Gewicht (auch im Verhältnis untereinander) nicht verkannt hat.

Schlagworte

Sachverhalt Beweiswürdigung Sachverhalt Sachverhaltsfeststellung Freie Beweiswürdigung

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1993:1992080036.X06

Im RIS seit

18.10.2001

Dokumentnummer

JWR_1992080036_19930622X06

Rechtssatz für 92/08/0159

Entscheidungsart

Erkenntnis

Dokumenttyp

Rechtssatz

Rechtssatznummer

2

Geschäftszahl

92/08/0159

Entscheidungsdatum

22.06.1993

Index

10/07 Verwaltungsgerichtshof
40/01 Verwaltungsverfahren

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie VwGH E 1992/11/17 92/08/0071 5

Stammrechtssatz

Die Beweiswürdigung der Behörde ist schlüssig (und insoweit der Prüfung des Verwaltungsgerichtshofes in der Richtung, ob nicht auch andere Schlüsse aus den aktenkundigen Tatsachen gewonnen werden könnten, entzogen), wenn alle zum Beweis oder zur Widerlegung strittiger Tatsachen nach der Aktenlage objektiv geeigneten Umstände berücksichtigt wurden und die Behörde bei der Würdigung dieser Umstände (bzw bei Gewinnung ihrer Schlußfolgerungen) deren Gewicht (auch im Verhältnis untereinander) nicht verkannt hat.

Schlagworte

Sachverhalt Sachverhaltsfeststellung Freie Beweiswürdigung Sachverhalt Beweiswürdigung

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1993:1992080159.X02

Im RIS seit

18.10.2001

Zuletzt aktualisiert am

06.10.2011

Dokumentnummer

JWR_1992080159_19930622X02

Rechtssatz für 92/08/0112

Entscheidungsart

Erkenntnis

Dokumenttyp

Rechtssatz

Rechtssatznummer

2

Geschäftszahl

92/08/0112

Entscheidungsdatum

21.09.1993

Index

10/07 Verwaltungsgerichtshof
40/01 Verwaltungsverfahren

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie VwGH E 1992/11/17 92/08/0071 5

Stammrechtssatz

Die Beweiswürdigung der Behörde ist schlüssig (und insoweit der Prüfung des Verwaltungsgerichtshofes in der Richtung, ob nicht auch andere Schlüsse aus den aktenkundigen Tatsachen gewonnen werden könnten, entzogen), wenn alle zum Beweis oder zur Widerlegung strittiger Tatsachen nach der Aktenlage objektiv geeigneten Umstände berücksichtigt wurden und die Behörde bei der Würdigung dieser Umstände (bzw bei Gewinnung ihrer Schlußfolgerungen) deren Gewicht (auch im Verhältnis untereinander) nicht verkannt hat.

Schlagworte

freie Beweiswürdigung

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1993:1992080112.X02

Im RIS seit

20.11.2000

Dokumentnummer

JWR_1992080112_19930921X02