Verwaltungsgerichtshof (VwGH)

Rechtssatz für 92/06/0004

Entscheidungsart

Erkenntnis

Dokumenttyp

Rechtssatz

Rechtssatznummer

1

Geschäftszahl

92/06/0004

Entscheidungsdatum

28.01.1992

Index

L37157 Anliegerbeitrag Aufschließungsbeitrag Interessentenbeitrag
Tirol
L82000 Bauordnung
L82007 Bauordnung Tirol

Norm

BauO Tir 1989 §30 Abs4;
BauRallg;

Rechtssatz

Dem Nachbarn kommt ein subjektives Recht auf Einhaltung der Widmung zu, ein Immissionsschutz jedoch nur insoweit, als die gesetzlichen Bestimmungen über die betreffende Widmung dies vorsehen. Soweit ein derartiger Immissionsschutz durch die Widmungsart nicht gewährleistet ist, besteht kein Nachbarrecht im subjektiv öffentlich-rechtlichen Sinn; auch der Einwand der Lärmbelästigung ist im Baubewilligungsverfahren nur insoweit beachtlich, als diese mit der Widmung nicht in Einklang zu bringen ist.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1992:1992060004.X01

Im RIS seit

03.05.2001

Dokumentnummer

JWR_1992060004_19920128X01

Rechtssatz für 95/06/0242

Entscheidungsart

Erkenntnis

Dokumenttyp

Rechtssatz

Rechtssatznummer

2

Geschäftszahl

95/06/0242

Entscheidungsdatum

25.04.1996

Index

L37157 Anliegerbeitrag Aufschließungsbeitrag Interessentenbeitrag
Tirol
L82000 Bauordnung
L82007 Bauordnung Tirol

Norm

BauO Tir 1989 §30 Abs4;
BauRallg;

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie VwGH E 1992/01/28 92/06/0004 1

Stammrechtssatz

Dem Nachbarn kommt ein subjektives Recht auf Einhaltung der Widmung zu, ein Immissionsschutz jedoch nur insoweit, als die gesetzlichen Bestimmungen über die betreffende Widmung dies vorsehen. Soweit ein derartiger Immissionsschutz durch die Widmungsart nicht gewährleistet ist, besteht kein Nachbarrecht im subjektiv öffentlich-rechtlichen Sinn; auch der Einwand der Lärmbelästigung ist im Baubewilligungsverfahren nur insoweit beachtlich, als diese mit der Widmung nicht in Einklang zu bringen ist.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1996:1995060242.X02

Im RIS seit

11.07.2001

Dokumentnummer

JWR_1995060242_19960425X02