Begleitende Dokumente
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Hauptdokument
Entscheidungsart
Erkenntnis
Dokumenttyp
Rechtssatz
Sammlungsnummer
VwSlg 6674 F/1992
Rechtssatznummer
6
Geschäftszahl
91/17/0046
Entscheidungsdatum
21.05.1992
Index
L34009 Abgabenordnung Wien
32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Rechtssatz
Hat die Behörde nicht über eine Berufung gegen die bescheidmäßige Festsetzung von Abgabeansprüchen, sondern über eine die Geltendmachung der Haftung bekämpfende Berufung entschieden, kann schon wegen des Gegenstandes des angefochtenen Bescheides durch den Abgabepflichtigen nicht mit Erfolg vorgebracht werden, daß die der Haftungsinanspruchnahme zu Grunde liegenden Abgabenansprüche dem Grunde und der Höhe nach nicht zu Recht bestehen (Hinweis: E 30.11.1990, 89/17/0029).
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1992:1991170046.X06
Im RIS seit
14.11.2001
Zuletzt aktualisiert am
31.12.2008
Dokumentnummer
JWR_1991170046_19920521X06